SICHERHEIT – ELEKTROTECHNIK

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INFORMATIONEN / LEISTUNGEN

Erstprüfung, Wiederkehrende Überprüfung

Gerne überprüfen wir Ihre elektrischen Anlage nach den gültigen Normen (E 8101-6-61 /ÖVE EN1 / E 8015 Mindestausstattung). Hotels, Pensionen und Gewerbebetriebe laut §82b. Mit Anlagenbuch, Dokumentation (Bestandsplan), Verteilerverzeichnissen, Prüfprotokoll der Bundeseinheitlichen Fassung.

Die Elektroschutzverordnung verpflichtet Vermieter einen Elektrobefund vorzulegen  Zitat ausgegeben am 12. Juli 2010

„§ 7a. Bei Vermietung einer Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG, BGBl. Nr. 520/1981 igF, ist sicher-zustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des ETG 1992 entspricht; bei Anlagen, die über keinen Zusatzschutz gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2000-03-01, in der Fassung der Änderungen ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A2:2003-11-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A3:2007-10-01 und ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A4: 2009-04-01, verfügen, ist, unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes, der Schutz von Personen in der elektrischen Anlage durch den Einbau mindestens eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA, unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen, sicher-zustellen. Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.“

Rauchmelderanlagen

Wir beraten sie gerne wenn sie Rauchmelder in ihrem Gebäude installieren wollen. Wir sind mir den rechtsgültig Vorschriften vertraut und sogar ausgebildete und TÜV-zertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder. Trvb 122S und Oib Richtlinie. Co2 Melder und Wärmemelder sind bei uns auch erhältlich.

Anlagenbuch – Elektrobefund

Unser Anlagenbuch wird nach den neuesten Erkenntnissen und gesetzlichen Normen erstellt. Saubere Dokumentation (Baufotos, Checklisten Netzwerke und Notleuchten, OTDR Berichte Ihrer Lichtwelllenleiter , r5 Richtlinie, Netzqualitätsreport nach EN50160 -IEC61000-2-2LV, 61439 Verteiler). Der Personen Schutz ist für uns ein großes Anliegen, deshalb werden in unsere Firma seit ca. 1985 durchgängig Fehlerstromschutzschalter eingebaut! Dies war damals sehr fortschrittlich und ist unserem langjährigen Mitarbeiter Willi Koidl zu verdanken! Das in die Verbraucher in den letzten Jahrzehnten immer mehr Elektronik eingebaut wurde hat sich auch das Strom Netz verändert und dies hatte zur Folge das wir im Jahre 2009 schon auf den Fehlerstromschutzschalter Typ A umgestiegen sind. (Link film) dieser schützt ihr Leben zuverlässig! Auch das System des abschaltbaren Neutralleiters haben wir seit 1993 in unseren Verteilern eingebaut.

Was muss ein Anlagenbuch / Prüfbefund mindestens beinhalten?

Mindestinhalt der Prüfungen nach ESV 2012 (Zitat)
§ 10. (1) Bei elektrischen Anlagen müssen die Prüfungen nach §§ 8 und 9 zumindest folgende Inhalte umfassen:

  1. Sichtprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes
  2. Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren (Basisschutz)
  3. Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren (Fehlerschutz)
  4. gegebenenfalls Schutzmaßnahmen des Zusatzschutzes
  5. gegebenenfalls Erfassung des thermischen Zustandes relevanter elektrischer Betriebsmittel.

(2) Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln müssen die Prüfungen nach §§ 8 und 9 zu-mindest folgende Inhalte umfassen:

  1. Sichtprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes
  2. Funktionsprüfung
  3. gegebenenfalls Prüfung des Schutzleiters und Messung des Schutzleiterstroms
  4. gegebenenfalls Messung des Isolationswiderstandes

§ 11. (1) Es ist dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach §§ 8 und 9 in einem Prüfbe-fund festgehalten werden, der folgende Angaben enthält:

  1. Prüfdatum
  2. Name des Prüfers/der Prüferin
  3. Anschrift des Prüfers/der Prüferin oder Bezeichnung und Anschrift der prüfenden Stelle
  4. Unterschrift des Prüfers/der Prüferin
  5. Umfang und Ergebnis der Prüfung, wobei eindeutig nachvollziehbar sein muss, welche Anlagen, Anlagenteile und Betriebsmittel geprüft wurden
  6. die in der elektrischen Anlage realisierten Maßnahmen des Fehlerschutzes und Zusatzschutzes

(2) Schaltpläne und Unterlagen für die elektrische Anlage sowie Befunde über Prüfungen vor Inbetriebnahme (§ 8) sind bis zum Stilllegen der elektrischen Anlage oder Ausscheiden des elektrischen Betriebsmittels aufzubewahren. Über wiederkehrende Prüfungen (§ 9) sind jeweils zumindest die letzten beiden Befunde aufzubewahren. Beträgt das Prüfintervall jedoch mehr als drei Jahre, ist der Befund über die letzte Überprüfung ausreichend.
(3) Die Prüfbefunde für elektrische Anlagen oder deren Kopien müssen in der Arbeitsstätte oder auf der Baustelle, die Prüfbefunde für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen am Einsatzort des elektrischen Betriebsmittels einsehbar sein. Bei nicht besetzten Anlagen müssen die Prüfbefunde bei der dieser Anlage zugeordneten Stelle einsehbar sein.
(4) Abs. 3 gilt nicht für elektrische Betriebsmittel, an denen eine Prüfplakette angebracht ist, die

  1. das Datum der letzten wiederkehrenden Prüfung aufweist
  2. eine eindeutige Zuordnung zum Prüfbefund des elektrischen Betriebsmittels aufweist
  3. unverwischbar und gut lesbar beschriftet ist
  4. an gut sichtbarer Stelle am elektrischen Betriebsmittel angebracht ist

Brandschutzschalter

Bei uns kommt der Brandschutzschalter (AFDD, 5SM6) welcher in Deutschland schon seit einem Jahr Pflicht ist, schon zur Anwendung in Brand gefähdeten Bereichen wie Stallungen, Holzlagern, Kinderzimmern und Fluchtwege zum Einsatz!

Antennen Technik

Vom Europaweiten Satelliten Empfang bis hin zum Kabelfernsehen Vorort und dem lokalen Antennen fernsehen betraten wie sie gerne! Aufbereitungsanlagen (Kopfstellen) werden von uns geplant und umgesetzt.

Erdungsanlagen, Blitzschutz (R1000) und Überspannungsschutz für Ihr Gebäude und Ihre Geräte.

Erdungsanlagen nach den gültigen Normen E8014 2019 werden von uns geplant, ausgeführt und dokumentiert! Blitzschutzanlagen werden von unseren Partnern ausgeführt und geprüft. Der Überpannungsschutz ist ein wichtiges Bauteil zum Schutz Ihrer Anlage.

Professionelle WLAN Systeme (VLAN) und IP Telefon Anlagen

Sicherheit und schnelle Verfügbarkeit für ihr privates und Gästenetzwerk ist eine Selbstverständlichkeit. Diese Systeme werden von uns und unseren Partnern gemeinsam geplant und ausgeführt.

Videoüberwachung

werden mit unseren Partnern gemeinsam geplant und ausgeführt. (Mobotix, Sony, Axis, Logitech, usw.)

Alarmanlagen für Ihr Gebäude

werden mit unseren Partnern von der Planung bis hin zur Inbetriebnahme geführt